Der Altersvorsorgebeitrag beim Versorgungswerk der PKSH kann 2022 steuerlich abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwand gilt für 2022 ein Höchstbetrag von € 25.639. Maximal können davon 94% abgesetzt werden.
Alleinstehende können somit € 24.101 und Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften € 48.202 steuerlich geltend machen.
Ab dem Jahr 2023 sollen 100% abzugsfähig sein!
Eine Erhöhung des Regelbeitrages steigert neben der Alters- und Hinterbliebenenrente auch die Berufsunfähigkeitsrente. Mit einer Erhöhung des monatlichen Regelbeitrages können Sie flexibel auf Ihre jeweilige (finanzielle) Lebenssituation reagieren. So ist es gemäß § 16 der Satzung des Versorgungswerkes möglich den monatlichen Regelbeitrag zukünftig zu erhöhen oder auch herabzusetzen. Veränderungen können Sie problemlos per EMail bis zum 30. November für das Folgejahr beantragen.
Hinweis: Sonderzahlungen müssen bis zum 30.12. auf unserem Konto bei der apo-Bank gebucht sein.