Renten

Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Erfüllung der Voraussetzungen folgende Leistungen:

  1. Altersrente
  2. Berufsunfähigkeitsrente
  3. Hinterbliebenenrente

Die Renten werden nur auf schriftlichen Antrag (Email) hin geleistet: wenn der Antrag 1. vor Rentenbeginn und 2. unser Formular (Rentenbeginn) ausgefüllt vorliegen. Renten, die einen Monatsbeitrag in Höhe von 1% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten, werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen abgefunden und erlöschen mit Zahlung der Abfindung.