Verwaltungsrat
Die Gremien des Versorgungswerkes sind:
- die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein,
- der Aufsichtsausschuss und
- der Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat ist zuständig für:
a) die Leitung des Versorgungswerkes und die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich aller
Geschäfte der Vermögensanlage im Rahmen der Satzung und der satzungsgemäß erlassenen
Richtlinien.
b) die jährliche Vorlage des Geschäftsberichtes an den Aufsichtsausschuss unter Berücksichtigung des
von dem versicherungsmathematischen Sachverständigen erstatteten Gutachtens und
dem Prüfungsbericht.
c) die Entscheidung über die Bewilligung und Ablehnung von Versorgungsleistungen in konkreten Fällen.
d) die Beschlussfassung über die Vermögensanlage; der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die
Vermögensanlage und Vermögensverwaltung sowie den Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge einschließlich
sämtlicher Nebenforderungen (z. B. Zinsen und Kosten) auf Dritte zu übertragen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind derzeit: